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Grunderwerb Gilt der alte oder der neue Steuersatz?

05.02.2010, 04:52

Wir wollen eine noch zu errichtende Eigentumswohnung in Magdeburg kaufen und haben dafür für Anfang Februar einen Notartermin vereinbart. Dort soll das Vertragsangebot beurkundet werden. Die Annahme würde anschließend durch den veräußernden Bauträger andernorts notariell beurkundet. Wir wissen nicht, wie lange das dauert. Eine Mitarbeiterin der Bauträgergesellschaft meinte, dass die Annahme in aller Regel noch innerhalb eines Monats erfolge. Nun habe ich gehört, dass Sachsen-Anhalt ab dem 1. März 2010 die Grunderwerbsteuer von 3, 5 auf 4, 5 Prozent anhebt. Nach dem Vertrag tragen wir als Käufer die Grunderwerbsteuer. Gilt für uns der alte oder der höhere neue Steuersatz ?

Es antwortet Wolfgang Gründer, Notar in Magdeburg : Der Landtag hat am 21. Januar 2010 die Grunderwerbsteuererhöhung in Sachsen-Anhalt beschlossen. Er ist dabei der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt und hat eine Übergangsvorschrift vorgesehen. Nach dieser gilt der neue Grunderwerbsteuersatz für alle nach dem 1. März 2010 verwirklichten Erwerbsvorgänge. Ein Erwerbsvorgang ist verwirklicht, wenn die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind.

Diese Bindung tritt in Ihrem Fall nicht bereits mit Abschluss der notariellen Beurdes Angebotes ein. Sobald die Bauträgergesellschaft die Annahme des Vertragsangebotes notariell beurkundet hat, ist der Vertrag zustande gekommen (§ 152 Satz 1 BGB ). Erst dann sind die Vertragspartner wechselseitig gebunden und ist der Erwerbsvorgang verwirklicht.

Der späteste denkbare Termin für die Beurkundung der Annahme ist Montag, der 1. März 2010. Wenn die Annahme an diesem Tag beurkundet wird, gilt für Sie noch der alte Grunderwerbsteuersatz. Sollte die Annahme hingegen erst am 2. März 2010 beurkundet werden, ist der Erwerbsvorgang erst nach dem 1. März 2010 verwirklicht und würde dann bereits mit 4, 5 Prozent besteuert. Sie sollten daher bei Ihrem Vertragspartner auf eine zügige Bearbeitung drängen.