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Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt auch online

17.02.2010, 04:51

Stuttgart ( ddp ). Gegen einen Einkommensteuerbescheid lässt sich auch online Einspruch einlegen. Da eine E-Mail schneller beim Finanzamt ankommt, lässt sich die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat besser einhalten als mit einem Brief. Verlangt wird nur ein schriftlicher Einspruch mit Angabe des Absenders. Dies erfüllt eine einfache Mail, da beim Einspruch keine Unterschrift erforderlich ist. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.

Ob per Post, Fax oder Mail, oft zahlt es sich aus, gegen den Steuerbescheid vorzugehen. Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten und vor allem unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse und falsch angewendete Vorschriften sollten stets Anlass für einen Einspruch sein. Darüber hinaus können Steuerzahler ihre eigenen fehlerhaften Angaben oder vergessene Belege per Einspruch problemlos korrigieren.

Bekommen Steuerzahler erst nach langem Hin und Her Recht, wird die Erstattung sogar noch verzinst. Ist im eigenen Rechtsstreit bereits ein ähnliches Verfahren anhängig, können Bürger einfach darauf verweisen und brauchen keine eigene Begründung einzureichen. Geht das fremde Verfahren positiv aus, profitieren sie automatisch. Außerdem können Steuerzahler ihre eigenen fehlerhaften Angaben oder vergessene Belege per Einspruch problemlos korrigieren. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass sich der Rechtsbehelf zum Nachteil auswirkt, kann er wieder zurückgenommen werden.