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Musterbriefe für Opfer der EC-Karten-Panne

15.01.2010, 04:52

Magdeburg ( rgm ). Nach der EC-Karten-Panne haben Banken und Sparkassen angekündigt, betroffene Karteninhaber zu entschädigen. Zu den Kosten, die jetzt ersetzt werden sollen, zählen Entgelte für die Nutzung eines fremden Geldautomaten, für die Bargeldabhebung am Schalter mit der Kreditkarte oder für Blitzüberweisungen durch Freunde oder Verwandte ins Ausland, die Urlauber ohne fehlerfreie Karte mit Bargeld versorgt haben oder noch versorgen. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Karte aufgrund der Software-Panne nicht funktioniert hat. Den Verlautbarungen der Geldinstitute zufolge müssen Kunden nur Belege über die Zusatzgebühren vorlegen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist es in der Praxis nicht immer einfach, ans Geld zu gelangen. Deshalb stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite Musterbriefe für drei verschiedene Fallkonstellationen zur Verfügung.

www. vzsa. de