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Höhere Miete bei unwirksamer Klausel

26.03.2010, 04:49

Karlsruhe ( dpa ). Vermieter von Sozialwohnungen können die Miete erhöhen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist und der Mieter eine Nachbesserung ablehnt. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe entschieden. Von dem Urteil könnten tausende Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen betroffen sein, weil der BGH in der Vergangenheit eine Reihe von Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt hat ( Az .: VIII ZR 177 / 09 – Urteil vom 24. März 2010 ).