Höhere Miete bei unwirksamer Klausel
Karlsruhe ( dpa ). Vermieter von Sozialwohnungen können die Miete erhöhen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist und der Mieter eine Nachbesserung ablehnt. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe entschieden. Von dem Urteil könnten tausende Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen betroffen sein, weil der BGH in der Vergangenheit eine Reihe von Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt hat ( Az .: VIII ZR 177 / 09 – Urteil vom 24. März 2010 ).