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Mehrwertsteuersenkung Wird die Unterkunft jetzt billiger?

02.02.2010, 04:52

Frage : Ich hatte meine Ferienunterkunft für den Winter bereits im Sommer 2009 gebucht. Muss ich jetzt 19 oder 7 Prozent Mehrwertsteuer dafür bezahlen ? Gilt die Senkung der Mehrwertsteuer auch für Ferienwohnungen ? Und wenn ich schon bezahlt habe, bekomme ich dann die Differenz erstattet ?

Es antwortet Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Zu unterscheiden ist zwischen dem Mehrtwertsteuersatz von 19 Prozent, zu zahlen zum Beispiel für den Kauf von Bekleidung, Technik, Strom- und Gaslieferungen und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, zum Beispiel für Grundnahrungsmittel, Leitungswasser, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Blumen und Tierfutter.

Nun wurde die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen vom 1. Januar 2010 an von bisher 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Verbraucher in jedem Fall einen niedrigeren Unterkunftspreis beispielweise für eine Hotelbuchung zahlen muss. Grundsätzlich ist zwischen dem Verhältnis des Unternehmers zum Staat ( Steuerleistung ) und dem Verhältnis des Verbrauchers zum Unternehmer ( Vertrag ) zu unterscheiden.

Im dem Verhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer kommt es in erster Linie auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

Der Anbieter des Beherbergungsbetriebes ist in der Preisgestaltung seines Angebotes grundsätzlich frei. Der zwischen Beherbergungsbetrieb und Endverbraucher / Gast geschlossene Vertrag geht regelmäßig von einem Bruttopreis ( laut Preisangaben-Verordnung inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ) aus. Der vertraglich vereinbarte Endpreis inklusive Umsatzsteuer ist Inhalt der vertraglichen Abrede geworden und damit für beide Seiten verbindlich.

Bei Abschluss eines Vertrages über eine Beherbergungsleistung hat der Gast nun gegenüber dem Anbieter der Ferienunterkunft grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Reduzierung des vereinbarten Unterkunftspreises, wenn der Vertrag 2009 geschlossen und die Beherbergungsleistung erst in 2010 erbracht wird. Der Gast kann nur ausnahmsweise eine Anpassung des geschuldeten Unterkunftspreises an den reduzierten Mehrwertsteuersatz verlangen, wenn die Vertragsparteien bei der Buchung ausdrücklich eine Preisanpassung vereinbart haben.

Der Anbieter ist wegen der Steueränderung auch nicht verpflichtet, den Unterkunftspreis entsprechend der Umsatzsteuerreduzierung anzupassen.