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Zwei Urteile aufgehoben BGH erlaubt Werbung für Koffein-Shampoo

13.03.2010, 04:49

Bielefeld / Karlsruhe ( ddp ). Der Bielefelder Kosmetikhersteller Dr. Wolff darf für sein Männer-Shampoo " Alpecin " weiterhin damit werben, dass das enthaltene Koffein Haarausfall vorbeuge. Dies entschied der Bundesgerichtshof ( BGH ) in einem Urteil. Eine BGHSprecherin in Karlsruhe bestätigte einen entsprechenden Bericht des Bielefelder " Westfalen-Blatts " ( Freitagausgabe ).

Der BGH hob damit zwei anderslautende Urteile des Landgerichtes Bielefeld sowie des Oberlandesgerichtes ( OLG ) Hamm auf. Zudem verwies der BGH den Fall zur neuen Verhandlung zurück an das OLG Hamm.

Geklagt hatte in dem bereits mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit der Verein Sozialer Wettbewerb. Der Verein betonte, es sei nicht wissenschaftlich geklärt, dass Koffein die ihm zugeschriebene Wirkung zur Vermeidung von Haarausfall habe. Deshalb dürfe nicht mit einer entsprechenden Aussage dafür geworben werden.

Der BGH vertrat dagegen die Auffassung, eine irreführende Werbung könne nur angenommen werden, wenn das betreffende Mittel die behaupteten Wirkungen tatsächlich nicht besitzt. Dies habe das Gericht aber nicht feststellen können. ( Az .: I ZR 23 / 07 )