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Zusatzbeiträge Kündigungsfrist für Kasse läuft ab

06.03.2010, 04:49

Magdeburg ( rgm ). Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten jetzt handeln. Nur wer innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kündigt, muss den Zusatzbeitrag seiner alten Kasse nicht zahlen. Darauf macht das Internetportal krankenkassen. de aufmerksam.

Die Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag muss der Krankenkasse vorliegen, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird. Über diesen Termin informieren die Krankenkassen ihre Mitglieder mindestens vier Wochen zuvor schriftlich. Bis zu diesen Terminen gilt das Sonderkündigungsrecht :

15. März bei DAK und BKK advita,

20. März bei Deutsche BKK und BKK Phoenix

25. März bei BKK Westfalen Lippe,

31. März bei BKK Gesundheit,

6. April bei BKK für Heilberufe

15. April bei KKH Allianz