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Moped-Kennzeichen Ab 1. März gilt: Nur noch mit Grün auf die Straße

13.02.2010, 04:52

Magdeburg

( rgm ). Achtung für alle Moped-, Mofaund Rollerfahrer : Am 1. März beginnt das neue Verkehrsjahr. Damit verlieren die blau-weißen Kennzeichen ihre Gültigkeit. Alle Zwei- und Vierräder unter 50 Kubikzentimeter Hubraum, die nicht schneller als 45 km / h fahren dürfen, brauchen dann das neue grün-weiße Mopedschild. Es gewährleistet den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz.

Das neue Mopedschild gibt es in den Versicherungen und in den Sparkassen für nur 60 Euro. Dahinter steht eine Deckungssumme von pauschal 100 Millionen Euro für den Schadenfall. Wer nach dem 30. April 2010 in die Mopedsaison startet, zahlt nur einen anteiligen Jahresbeitrag.

" Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ab 1. März ist strafbar ", erläutert Simone Schedlo vom ÖSA Kundendienst Center. " Hinzu kommt : Wer weiter mit dem alten Mopedschild unterwegs ist, muss bei einem Unfall alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. "

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt Simone Schedlo den Teilkaskoschutz. " Damit sind Mofas und Roller nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch – zum Beispiel Spiegel oder Blinker – und bei Diebstahl versichert. " Ihr Tipp : Auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten, hier machen die Versicherer große Unterschiede. Auch ein spezieller Rechtsschutz für Mofas und Mopeds sei möglich. " Der hilft bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden und anderen Streitigkeiten. Für nur 2, 22 Euro im Monat fährt der Anwalt mit. "

Wer durch ein Moped geschädigt wird und dessen Versicherer nicht kennt, kann ihn übrigens über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet unter www. gdv. de herausfinden. Auch der Zentralruf der Autoversicherer ( Tel. 0180 25026 ) hilft.