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Volksstimme-Telefonforum zur Baufinanzierung 20 Prozent Eigenkapital, 30 Prozent Bauspardarlehen, 50 Prozent Kredit

10.03.2010, 04:52

Auskunft zur Baufinanzierung gaben gestern am Volksstimme-Telefon Claudia Held von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Axel Papendieck von der KfW-Förderbank, Johannes Jänicke von
der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG und Manfred Schröder von der Verbraucherzentrale in Magdeburg. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Frage : Ich habe einen Bausparvertrag und auch Eigenkapital angespart – reicht das für eine Hausfinanzierung ?

Antwort : Es gibt eine Faustregel für Leute, die ein Haus oder eine Wohnung finanzieren wollen. Sie lautet : 20 Prozent Eigenkapital, 30 Prozent Bauspardarlehen, 50 Prozent Hypothekendarlehen von Bank oder Sparkasse. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto einfacher wird die Finanzierung und desto geringer wird auch die Belastung. Der Rest setzt sich aus einem langfristigen Darlehen der finanzierenden Bank und aus Bauspardarlehen oder auch öffentlichen Fördermitteln zusammen. Sparkassen übernehmen auch Finanzierungen, bei denen weniger Eigenkapital vorhanden ist. Wichtig ist, ob die monatliche Zins- und Tilgungsrate aufgebracht werden kann.

Frage : Wir sind eine Familie mit zwei Kindern. Unser Einkommen ist nicht sehr hoch. Trotzdem möchten wir uns den Wunsch vom Eigenheim erfüllen, auch wenn wir uns einschränken müssen. Wie viel Geld müssten wir für die Lebenshaltung mindestens einplanen ?

Antwort : Jedes Kreditinstitut hat in dieser Frage seine eigene Berechnung. Die bei der LBS üblichen Werte sehen folgendermaßen aus : Für einen Drei-Personen-Haushalt sollte man mindestens 1270 Euro für die Lebenshaltung und je Kind weitere 200 Euro einplanen. Dieses Geld sollte nach Abzug der Kreditrate und der Nebenkosten für Haus und Grundstück ( wie Wasser, Energie, Gas, Müllabfuhr ) und anderer ständiger Verpflichtungen noch vom Einkommen übrig bleiben. Etwa 40 Prozent des Familien-Nettoeinkommens müssen noch für die Lebenshaltung verbleiben.

Frage : Ich möchte einen Bausparvertrag abschließen. Bekomme ich eine staatliche Förderung ?

Antwort : Ja, im günstigsten Fall sogar drei Mal. Sie haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen ( vL ) auf einem Bausparvertrag anzusparen und erhalten dafür vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage. Außerdem erhalten Bausparer auf eigene Sparraten Wohnungsbauprämie ( WoP ). Für diese beiden Förderungen gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Durch die Einführung von Wohn-Riester können Sie bei Abschluss eines zertifizierten Bausparvertrages auch hier eine staatliche Förderung erhalten. Die Wohn-Riester-Förderung ist einkommensunabhängig.

Frage : Mit welchen Produkten kann ich die Wohn-Riester-Förderung nutzen ?

Antwort : Bausparverträge und Vertragskombinationen, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Bausparvertrag zusammengesetzt sind, sind eine Möglichkeit. Die zugunsten des Bausparvertrages geleisteten Beiträge gelten als geförderte Tilgungsbeiträge. Eine andere Möglichkeit sind förderfähige Annuitätendarlehen. Der Häuslebauer kann seine Tilgungsleistungen – nicht die Zinsen – als Beiträge zur Altersvorsorge geltend machen. Die gewährten Zulagen müssen dann zusätzlich in die Darlehenstilgung fließen. Wer über einen anderen Riester-Vertrag bereits staatlich gefördertes Altervorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil davon oder alles für Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie anrechnen.

Frage : Was ist alles zu beachten, bevor man sich für den Hausbau oder -kauf entscheidet, wo findet man sachverständigen Rat und Hilfe in Sachen Baufinanzierung ?

Antwort : Sie sollten überlegen, welche Anforderungen Ihr Traumhaus erfüllen muss. Sammeln Sie die Wünsche und Ideen aller Familienmitglieder und entwerfen Sie Ihr Haus erst mal selbst auf dem Papier. Denken Sie auch daran, dass die Familie größer oder kleiner werden kann. Und vor allem : Prüfen Sie Ihre Einkommensituation. Überlegen Sie, welche monatliche Belastung Sie verkraften könnten. Beratung in Sachen Baufinanzierug finden Sie bei Bausparkassen, Banken, Sparkassen und den Verbraucherzentralen. Dort können Sie Ihre persönliche Finanzierung errechnen lassen.

Frage : Wir haben seit 2005 eine Baufinanzierung mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Derzeit wird uns geraten, jetzt eine angeblich günstige Anschlussfinanzierung festzuschreiben. Was halten Sie davon ?

Antwort : Es handelt sich um ein sogenanntes Forward-Darlehen. Es sichert bereits einige Jahre im Voraus den Zinssatz für ein notwendiges Anschlussdarlehen. Ein Forward-Darlehen ist eine langfristige Kalkulationsgrundlage und dann günstig, wenn man meint, dass die künftigen Darlehenszinsen deutlich höher liegen werden.

Niemand weiß, wie sich die Zinsen entwickeln werden. Ein Forward-Darlehen kann daher nur bei einer Vorlaufzeit von maximal zwei bis drei Jahren und in Niedrigzinsphasen sinnvoll sein.

Außerdem kostet die gebotene Zinssicherheit einen geringen Zinsaufschlag ( 0, 001 bis 0, 03 Prozent ). Überdenken Sie auch Ihre Restschuld 2015 und welche Raten Sie verkraften können.

Frage : Ich möchte mein Haus verkaufen. Kann ich den Darlehensvertrag lösen ?

Antwort : Grundsätzlich haben die Darlehensverträge Bestand. Das Kreditinstitut darf der wirtschaftlichen Verwertung aber nicht hinderlich im Wege stehen. Wird der Kreditvertrag gekündigt, steht dem Institut aber eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entstehenden Zinsschaden zu. Die Höhe kann bei der Verbraucherzentrale für eine Beratungsgebühr von 60 Euro nachgerechnet werden. Dies ist im Verhältnis zur zu zahlenden Entschädigung vergleichsweise wenig.

Frage : Wir wollen energieeffizient bauen, um später Energiekosten zu sparen – am liebsten ein Passivhaus. Wo finden wir Informationen, und wird das auch gefördert ?

Antwort : Informationen finden Sie unter anderem im Internet unter www. passivhaus. de. Für die Förderung erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach einem Darlehen aus dem Programm " Energieeffizient Bauen ". Förderhöchstbetrag sind 50 000 Euro pro Wohneinheit. Vorteil dieses Darlehens : Bis zu 30 Jahre Laufzeit und subventionierte Zinsen.

Frage : Wir sind schon älter und möchten unser Haus energetisch modernisieren und auch gleich altersgerecht umbauen. Wir haben gehört, dass es jetzt auch für altersgerechte Modernisierungen KfW-Fördermittel gibt. Stimmt das ?

Antwort : Der vorausschauende und barrierereduzierende Umbau entsprechend der eigenen Bedürfnisse wird ebenfalls gefördert. Moderne Umrüstungen und bauliche Veränderungen, wie zum Beispiel die Verbreiterung der Türöffnungen, ein altersgerechter Badumbau oder auch ein barrierefreier Zugang ins Haus, werden bis zu 50 000 Euro durch das Darlehen finanziert.

Frage : Wie hoch ist der finanzielle Vorteil durch das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren ?

Antwort : Das Programm gilt für Wohngebäude, die vor 1995 errichtet wurden. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können die energetisch sinnvollen Maßnahmen durch ein Darlehen von bis zu 75 000 Euro je Wohneinheit gefördert werden und das zu einem äußerst günstigen Zinssatz, derzeit ab 1, 41 Prozent effektiv. Hinzu kommt der automatisch gewährte Tilgungszuschuss, der bis zu 15 Prozent der Darlehenssumme, also bis zu 11 250 Euro, ausmachen kann – Geld, welches Sie nicht zurückzahlen müssen. Alternativ gibt es für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern die Möglichkeit, statt des Darlehens einen Zuschuss zu beantragen, der bis zu 20 Prozent der Investitionskosten abdecken kann. Im besten Fall beträgt dieser Zuschuss 15 000 Euro je Wohneinheit.

Frage : Ist es möglich, Eigenleistungen einzubringen ?

Antwort : Die finanzierende Bank legt fest, wie viel Eigenleistung sie als Eigenkapitalersatz akzeptiert. Eigenleistungen können das Eigenkapital aufstocken, aber man sollte realistisch bleiben. Die meisten Bauherren werden kaum mehr als zehn Prozent der Baukosten als Eigenleistung erbringen können. Die einen, weil die Zeit fehlt, die anderen, weil die fachlichen Kenntnisse nicht vorhanden sind. Man sollte auch unbedingt beachten, dass der zeitliche Bauablaufplan eingehalten wird und das Material und Werkzeug selbst bereit gestellt werden. Für 10 000 Euro Eigenleistung müssen je nach handwerklichem Können 1300 bis 2000 Stunden geleistet werden. Der Umfag der Eigenleistung muss im Bauvertrag festgeschrieben sein. Bedenken Sie auch, dass für diese Leistungen keine Gewährleistungsansprüche gestellt werden können. Eigenleistungen können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Frage : Wir denken über den Erwerb einer Immobilie nach. Gibt es von der Investitionsbank eine Förderung ?

Antwort : Wenn Sie ein Eigenheim neu errichten wollen, ein gebrauchtes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten, bietet Ihnen die Investitionsbank zum Beispiel das IB-Förderdarlehen des Landes und das IB-KfW Wohneigentumsprogramm. Diese erhalten Sie ergänzend zu einem Wohnungsbaukredit der Hausbank oder Bausparkasse.

Frage : Wir möchten gern ein IB-Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Welche Förderbedingungen sind durch die Antragsteller zu erfüllen ?

Antwort : Das IB-Förderdarlehen können Haushalte ab zwei Personen in 50 Städten, Gemeinden und deren Ortsteile des Landes beanspruchen. Weiterhin sind bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen einzuhalten. Lassen Sie sich hierzu beraten.

Frage : Wie sieht die Förderung konkret aus ?

Antwort : Ein Teil der Gesamtfinanzierung ( maximal 65 000 Euro ) werden als Nachrangdarlehen über die Investitionsbank finanziert. Dieses Darlehen wird über einen Förderzeitraum von fünf Jahren mit nur 0, 99 Prozent verzinst. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 800 Euro pro Kind und Jahr über fünf Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, erhält der Darlehensnehmer als " Baby-Bonus " einen Betrag in Höhe von 5000 Euro. Dieser Bonus wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss auf das Darlehen verrechnet.