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Autokauf: Probefahrt ist grundsätzlich versichert

17.03.2010, 04:52

Düsseldorf ( mid ). Eine Probefahrt mit einem zum Kauf angebotenen neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeug ist grundsätzlich versichert. Mit einer Anmeldung für den Straßenverkehr sind Pkw automatisch auch haftpflichtversichert. Dadurch sind alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, gedeckt. Für Schäden am Fahrzeug kommt entweder die Vollkaskosversicherung oder der Halter auf.

Lässt der Verkäufer den Interessenten jedoch ohne gültigen Führerschein ans Steuer, kann er den Versicherungsschutz der Kaskoversicherung verlieren.

Bei Unfällen, die vom Fahrer etwa unter Alkoholeinfluss oder aufgrund einer stark überhöhten Geschwindigkeit selbst verschuldet werden, kann der Kfz-Versicherer die Leistung verweigern oder einschränken. In einem solchen Fall wird der Fahrer für den Schaden zur Kasse gebeten.

Eine abweichende Regelung zur Schadensregulierung kann zwischen dem Anbieter des Fahrzeugs und dem Tester individuell getroffen werden. Hierbei sollte man auf eine Niederschrift und die Unterschrift beider Vertragsparteien achten. Denn : Steht bei einem Gerichtsprozess Aussage gegen Aussage, gelten wieder die gesetzlich bestimmten Regeln.