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Kleingarten-Aufgabe Pachtvertrag prüfen

07.01.2010, 04:52

Berlin ( rgm ). Wer seinen Kleingarten aufgeben will oder muss, sollte laut dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer ( VDGN ) als erstes den Inhalt seines Vertrages prüfen – und bei auftretenden Fragen unabhängigen Rat einholen.

Wichtig zu wisssen : Zahlreiche Kleingärtner in den neuen Bundesländern verfügen über weiterhin gültige Nutzungsverträge, die zu DDR-Zeiten mit dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter ( VKSK ) abgeschlossen worden sind. Bei ihnen gilt der Vertragstext, nach dem der bisherige Pächter mit dem Nachpächter einen Vertrag über die Entschädigung für die Laube und Anpflanzungen abschließen darf. Der Kaufwert wird durch Schätzung festgestellt.

Außerdem ist in den VKSK-Verträgen vereinbart, dass nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses der Kleingarten mit den darauf befindlichen Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen, soweit diese zur weiteren kleingärtnerischen Nutzung erforderlich sind, dem Vereinsvorstand in einem ordnungsgemäß bewirtschafteten Zustand übergeben werden muss. Ähnliche Regelungen wurden auch in Pachtverträgen vereinbart, die in den neuen Bundesländern nach dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind.

Es gibt aber laut VDGN auch Pachtverträge, die eine Verpflichtung des Verpächters beinhalten, den scheidenden Kleingärtner zu entschädigen. Danach hat der Pächter Anspruch auf Entschädigung direkt vom Verpächter – entweder gleich, nachdem der Garten an den Verpächter übergeben worden ist oder nachdem ein neuer Pächter den Garten übernommen hat.

Ein Räumungsanspruch des Verpächters oder ein Anspruch auf Weiterzahlung von Pacht, Steuern, Gebühren und anderen Abgaben besteht nicht, wenn der Kleingärtner die Parzelle zum Kündigungstermin an den Verpächter übergeben und sich nicht vertraglich verpflichtet hat, die finanziellen Belastungen weiter zu zahlen.

Rechtstipps finden Kleingärtner auch in dem Ratgeberheft " Muss ich Angst um meinen Kleingarten haben ?". Es kostet 5 Euro plus 1 Euro für den Versand und kann bestellt werden beim Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Irmastraße 16 in 12683 Berlin, Telefon ( 030 ) 5148880, E-Mail info @ vdgn. de.