1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Dienstreisen dürfen mit Urlaub verknüpft werden

Erst zum Kongress, dann an den Strand und am Ende Steuern sparen Dienstreisen dürfen mit Urlaub verknüpft werden

Von Daniela Wiegmann 16.01.2010, 04:52

München ( dpa ). Eine Dienstreise mit einem Urlaub zu verknüpfen, kann durchaus praktisch sein. Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erledigte während ihres Spanien-Urlaubes ein paar dienstliche Termine und nahm dafür auch gleich den Dienstwagen mit in den Urlaub. Und selbst die lange Flugreise nach New York oder Rio ist nur noch halb so schlimm, wenn nach tagelangen Terminen auf Messen und Kongressen ein privater Kurzurlaub winkt. Jetzt können Arbeitnehmer die beliebten Kombi-Reisen sogar von der Steuer absetzen. Nach einem jahrelangen Dauerstreit zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern hob der Bundesfinanzhof ( BFH ) in dieser Woche ein bislang geltendes Verbot bei derartigen Fällen auf ( Beschluss-Nr .: GrS 1 / 06 ).

Von der Neuregelung dürften Hunderttausende Beschäftigte profitieren, die Geschäftsreisen mit Urlauben verbinden und die dienstlichen Kosten trotzdem steuerlich geltend machen wollen. Diese Ausgaben dürfen künftig auch bei einer Kombination mit einem Urlaub anteilig von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Aufteilung klar erkennbar ist – oder zumindest plausibel geschätzt werden kann.

Den Erfolg haben die Steuerzahler genau wie vor zwei Jahren bei der Pendlerpauschale einem Mann zu verdanken, der gegen seine Steuererklärung vor das höchste deutsche Finanzgericht zog. Bei der Pendlerpauschale war es ein Bäckermeister aus Baden Württemberg, diesmal ein Computerfachmann aus dem Rheinland.

Und Dienstgespräche

vom Privathandy ?

Der Mann hatte eine viertägige Dienstreise zur Fachmesse Comdex nach Las Vegas mit einem dreitägigen Urlaub in der Glücksspiel-Metropole verknüpft und wollte das Finanzamt anteilig an den Reisekosten beteiligen. Das akzeptierten die Finanzbeamten wegen des angehängten Kurzurlaubs aber nicht und ließen ihn auf den gesamten Flugkosten sitzen.

Künftig müssen die Finanzämter die Kosten für Geschäftsreise aber auch in solchen Fällen akzeptieren, stellte der Bundesfinanzhof klar und beendete mit diesem Machtwort einen Jahrzehnte alten Streit. Die geistigen Väter des Aufteilungsverbots von " gemischt veranlassten " Kosten hatten eigentlich gehofft, dass Streit durch die klare Regelung vermieden wird. Aber genau das Gegenteil war der Fall. " Es ist überhaupt kein Frieden eingekehrt ", sagte BFH-Präsident Wolfgang Spindler. Er rechnet nun nach der grundsätzlichen Entscheidung mit deutlich weniger Streit zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern.

Der BFH-Beschluss dürfte nach Einschätzung der Richter aber nicht nur Dienstreisen betreffen, sondern auch andere Kosten, die zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst sind – wie die dienstliche Nutzung eines privaten Handys. Allzu weit sollten es die Steuerzahler dabei aber nicht treiben, empfahl der Senatsvorsitzende Heinz-Jürgen Pezzer. Allgemeine Kosten für Kleidung oder eine Brille könnten auch weiterhin nicht bei der Steuer geltend gemacht werden – selbst wenn man diese Dinge für die Arbeit und das Privatleben brauche. " Auch die Abnutzung der Schuhsohlen im Bundesfinanzhof bleibt unberührt. "