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Anlieger müssen nicht für Schlaglöcher zahlen

09.03.2010, 04:52

Berlin ( rgm ). Der harte Winter hat überall Straßen sehr geschädigt. Jetzt beginnen die Reparaturen. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer ( VDGN ) weist darauf hin : Es ist nicht statthaft, die Eigentümer von Anliegergrundstücken dafür zur Kasse zu bitten. Anliegerbeiträge dürfen nämlich nur erhoben werden, wenn eine Straße ausgebaut, verbessert oder grundhaft erneuert wird. Für bloße Reparaturen besteht keine Beitragspflicht.

Grundstückseigentümer sollten in jedem Falle aufpassen. Denn oftmals sei die Instandhaltung von Straßen über einen längeren Zeitraum unterlassen worden, woraus dann zusammen mit neuen Winterschäden die Notwendigkeit einer grundhaften Sanierung entsteht. Das könne zu einem Streitfall vor Gericht werden. Deshalb sei es ratsam, dass Anlieger eventuelle Schäden an der Straße vor ihrem Grundstück mit Fotos, Videos und Protokollen dokumentieren.