1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Auch "zirka" vor Größe erlaubt Mietminderung

Bundesgerichtshof : Auch "zirka" vor Größe erlaubt Mietminderung

11.03.2010, 04:52

Karlsruhe ( dpa ). Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihre Mietzahlung kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe gestern klarstellte. Die relativierende Angabe rechtfertigt demnach keine zusätzliche Toleranzschwelle. Die Richter bekräftigten damit ihre Rechtsprechung. Danach liegt ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben. ( Az : VIII Zr 144 / 09 – Urteil vom 10. März 2010 )