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Nur bei ausdrücklicher Freigabe haftet der Besitzer Wer das Eis betritt, handelt auf eigene Gefahr

Von Ingrid Laue 09.01.2010, 04:53

Wenn starker Frost die Seen, Tümpel, Gräben und Flüsse zufrieren lässt, ist es beste Zeit für das rutschige Wintervergnügen auf dem Eis. Doch welche Eisflächen lassen sich ab wann sorglos betreten ? Bei der Beantwortung der Frage halten sich Ordnungsämter in den Städten und Landkreisen oft zurück oder tun sich schwer. Zu unsicher scheint die Sicherheits- und Rechtslage.

Magdeburg. Ob eine behördliche Genehmigung zum Betreten von Eisflächen erteilt wurde, darüber sollten sich interessierte Eislauf-Fans informieren. Wer vorhat, eine Veranstaltung auf dem Eis durchzuführen, muss das mit dem Eigentümer klären und sollte sich mit der Polizei und der Feuerwehr beraten.

So verlockend zugefrorene Gewässer für Eisläufer auch sind, wer sich darauf begibt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Anders dagegen kann es sein, wenn der Besitzer des Sees ( zum Beispiel Kommune, privater Besitzer oder Pächter ) den See ausdrücklich freigibt – mit Schlittschuhverleih, Restauration und Ähnlichem. Hier hat der Besitzer oder Pächter Sicherungspflichten. Das heißt, er muss die Eisstärke prüfen usw.

Das Aufstellen von Hinweisschildern " Betreten verboten " oder " Keine öffentliche Eisfläche. Betreten auf eigene Gefahr " kann nur als Sensibilisierung für eventuelle Gefahren dienen, entbindet sie aber nicht von ihrer Verkehrssicherheitspflicht.

Kommt es zu einem Unfall und es bricht jemand ein, so ist die Haftung verschuldensabhängig. Die Haftpflichtversicherung prüft in diesem Fall, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers ( etwa Privatbesitzer, Kommune ) vorliegt, er also zum Beispiel seinen Sicherungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist. Liegt ein Verschulden vor, dann leistet die Haftpflichtversicherung. Kann dem Versicherungsnehmer kein Verschulden nachgewiesen werden, dann wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab.

Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Besser dran ist, wer den Einzelfall nicht herausfordert und Warnungen ernst nimmt.

Wann ist

das Eis tragfähig ?

Generelle Aussagen zur Tragfähigkeit von Eisflächen gibt es nicht. Mitunter werden 12 bis 15 Zentimeter, manchmal sogar bis 20 Zentimeter als Mindest-Eisdicke genannt. Davon distanzieren sich jedoch einige Inspektionen der Wasserschutzpolizei, denn die Eisstärke auf einem Gewässer kann sehr unterschiedlich sein. Hier bilden Faktoren wie Strömungsverhältnisse, Zu- oder Ablauf eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises eine entscheidende Rolle.

Die Wasserschutzpolizei weist auf die Gefahren beim Betreten des Eises hin und empfiehlt :

Gehen Sie niemals allein auf das Eis.

Betreten Sie die Eisfläche nicht bei Dunkelheit und schlechter Sicht.

Meiden Sie fließende Gewässer.

Meiden Sie Eisflächen unter Brücken.

Halten Sie sich von gebrochenen Fahrrinnen oder Eislöchern fern.

Verlassen Sie die Eisfläche vorsichtig, wenn es knistert oder knackt. Gegebenenfalls auf dem Bauch ans Ufer robben.

Vergewissern Sie sich vor dem Betreten des Eises über Standorte von Rettungseinrichtungen der Feuerwehr am Ufer.

Ziehen Sie sich warm an. Ein durchgewärmter Körper ist widerstandsfähiger, wenn es zu einem Einbruch kommt.

Erste Hilfe bei

einem Einbruch ins Eis

Ist jemand ins Eis eingebrochen, wird sofortige Hilfe notwendig. Denn die größte Gefahr für einen im Eis eingebrochenen Menschen ist die starke Unterkühlung. Sie führt dazu, dass die Kräfte innerhalb weniger Minuten abnehmen, die Muskeln erschlaffen und das Reaktionsvermögen nachlässt. Selbst gute Schwimmer haben oft keine Chance.

Für die Rettung sollten folgende Hinweise beachtet werden :

Zuerst Rettungshilfen prüfen, um nicht den Erfolg zu gefährden und sich selbst zusätzlich in Gefahr zu bringen ( Der Retter ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ).

Nach Möglichkeit sollte die Rettung vom Ufer aus erfolgen, zum Beispiel mit einer Stange, einer Rettungsleiter, einem Seil oder einem Rettungsring.

Polizei ( 110 ) und Feuerwehr ( 112 ) benachrichtigen.

Muss sich der Helfer der Unglücksstelle auf dem Eis nähern, sollte er sich auf das Eis legen und robben oder gleiten. Hierbei wird sein Gewicht auf eine größere Fläche verteilt. Diese Wirkung kann durch eine Leiter unterstützt werden.

Den Eingebrochenen nicht die Hand, sondern besser einen griffigen Gegenstand reichen, zum Beispiel einen Schlitten ( Kufen nach oben ), Besen, Abschleppseil, Schal, Eishockeyschläger, Äste oder Hundeleine.