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Strompreise Spätere Klage erfolglos

11.03.2010, 04:52

Lüneburg ( dpa ). Wer bei einer Strompreiserhöhung die neuen Tarife zunächst klaglos zahlt, kann nicht später vor Gericht von seinem Energieversorger eine Rückzahlung der Differenz verlangen. Das hat das Landgericht Lüneburg gestern entschieden und eine Sammelklage gegen EON-Avacon zurückgewiesen. Die Kläger hatten sich auf ihre ursprünglichen Lieferverträge berufen, in denen Preiserhöhungen nicht vorgesehen waren. Zur einseitigen Kündigung dieser Verträge sei der Energievorsorger berechtigt gewesen, so das Gericht. Den Stromkunden seien die Preiserhöhungen schriftlich angekündigt worden, worauf es keine Beanstandungen der Kläger gab. Diese hätten weiter Strom bezogen, wodurch ein neuer Vertrag über die erhöhten Strompreise zustande gekommen sei. Erst später zogen die Stromkunden vor Gericht. ( AZ : 5 O 144 / 09 )