1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Parkgebühr für nicht geräumten Parkplatz?

Recht Parkgebühr für nicht geräumten Parkplatz?

11.03.2010, 04:52

Frage : Muss man auf parkscheinpflichtigen Parkplätzen einen Parkschein lösen, wenn der Platz nicht vom Schnee beräumt wurde ?

Es antwortet Karola Waterstraat, Pressesprecherin beim Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt :

Die Antwort lautet Ja. Auch der Kraftfahrer, der einen unberäumten Parkplatz benutzt, ist verpflichtet, die Parkgebühren zu entrichten. Darüber hinaus besteht auf öffentlichen Parkplätzen eine Streu- und Räumpflicht der Gemeinde nur dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und wenn die Parkfläche zudem so ausgestaltet ist, dass die Fahrzeugbenutzer die von den Fahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um ihr Fahrzeug zu verlassen oder wieder zu erreichen.
Eine Streu- und Räumpflicht besteht dagegen nicht, wenn die Parkfläche so angelegt ist, dass die Fahrzeugbenutzer nach Verlassen des Fahrzeuges mit wenigen Schritten den abgestreuten Bürgersteig oder andere Straßenteile erreichen können. Durch die Aufstellung von Parkuhren oder Parkscheinautomaten ergibt sich keine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht ( siehe Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. 11. 2000, Az .: 3 U 181 / 00 - zitiert nach juris ).