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Oberlandesgericht Köln : Firma muss versprochenen Gewinn auszahlen

08.05.2010, 04:49

Köln / Aachen ( ddp ). Eine Luxemburger Versandfirma muss ihr Gewinnversprechen von 13 400 Euro an einen Kunden einhalten. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Shopping-Firma hatte dem Adressaten aus Neustadt an der Weinstraße in einer " offiziellen Gewinnmitteilung " erklärt, er habe diese Summe gewonnen. Anschließend hatte das Unternehmen nicht zahlen wollen. Der Kunde war daraufhin vor Gericht gezogen und hat nun Recht bekommen. Der Mann hatte von der Firma einen Katalog mit einem Schreiben bekommen. Darin hieß es, er solle " sich festhalten ", das " Unglaubliche " sei wahr geworden. Die " Nationale Glücks Agentur " habe ermittelt, dass auf seine persönliche Losnummer ein Gewinn von 13 400 Euro entfallen sei.

Der Mann schickte daraufhin sein Los zusammen mit einer Warenbestellung an die Versandfirma. Die Waren bekam er geliefert, der Gewinn allerdings blieb aus. Daraufhin zog er vor Gericht. In erster Instanz hatte ihm das Landgericht Aachen bereits Recht gegeben. Dagegen hatte die Versandfirma jedoch Berufung eingelegt. Ihrer Ansicht nach hatte der vermeintliche Gewinner mehrere Voraussetzungen für die Geldauszahlung nicht erfüllt, die in den Teilnahmebedingungen vermerkt gewesen seien.

In der Neuauflage des Verfahrens urteilte das Kölner Gericht, dass die Berufung des Versandunternehmens ohne Chance auf einen Erfolg sei. Der Kunde habe eine konkrete Gewinnzusage erhalten, das Schreiben habe den Eindruck vermittelt, er brauche den Gewinn nur noch abzurufen. Die Hinweise im Fließtext seien nicht entscheidend.

Die Firma zog daraufhin ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aachen zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig, der Gewinner soll sein Geld nun kurzfristig ausgezahlt bekommen.