1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kosten für Zusendung bei Widerruf unzulässig

Europäischer Gerichtshof zum Versandhandel Kosten für Zusendung bei Widerruf unzulässig

16.04.2010, 04:49

Luxemburg / Frankfurt am Main ( dpa ). Wer von einem Geschäft im Versandhandel zurücktritt, muss allenfalls die Kosten für die Rücksendung des bestellten Artikels tragen. Eine Regelung, wonach Ausgaben für die vorherige Zusendung der Ware im Fall eines Widerrufs nicht erstattet werden, ist illegal. Dies hat der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) in Luxemburg gestern im Streit zwischen einem deutschen Versandhändler und der nordrhein-westfälischen

Verbraucherzentrale entschieden. Für den deutschen Versandhandel kam das Urteil nicht überraschend.

Die Fernabsatzrichtlinie der EU von 1997 verbietet laut EuGH, dass ein Verbraucher die Zusendungskosten tragen muss, wenn er von einem Kaufvertrag zurücktritt. Ziel der Richtlinie sei, den Verbraucher nicht davon abzuhalten, sein Widerrufsrecht auszuüben. Wenn er nicht nur für die Rücksendung der Ware zahlen müsse, sondern auch die Zusendung, so stehe dies " einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz entgegen " ( Rechtssache C-511 / 08 ).

Im vorliegenden Fall ging es um einen pauschalen Versandkostenanteil von 4, 95 Euro, den das Unternehmen nicht erstatten wollte. Der EuGH war vom Bundesgerichtshof ( BGH ) angerufen worden.

Der Deutsche Versandhandel sieht sich nach dem EUGH-Urteil in einer paradoxen Situation. Deutsche Konsumenten dürften nämlich anders als die meisten Europäer bislang nicht für Rücksendekosten herangezogen werden. Ausnahmen gebe es bei Warensendungen mit einem Wert von bis zu 40 Euro, um einen Missbrauch des Retourenrechts zu verhindern.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels ( bvh ) verlangte daher die Anpassung des deutschen Rechts an die Vorgaben der Europäischen Union.