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Auch Radfahrer müssen zur MPU

29.04.2010, 04:48

Gießen ( ddp ). Auch gegen betrunkene Radfahrer kann nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gießen ein Fahrverbot verhängt werden. Die Richter wiesen den Eilantrag eines Radfahrers ab, der mit 1, 75 Promille Alkohol im Blut gestoppt worden war und sich gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ( MPU ) und ein Radfahrverbot wehren wollte, wie das Verwaltungsgericht mitteilte ( Az 6 L 663 / 10 ).

Das Gesetz regele eindeutig, dass sich auch Fahrer von Fahrzeugen ohne Motorkraft dem Test unterziehen müssten, wenn sie mit mindestens 1, 6 Promille Alkohol im Blut gefahren seien, befanden die Richter. Weigere sich der Betroffene, bleibe der Fahrerlaubnisbehörde nichts anderes übrig, als die Nutzung von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, zum Beispiel Fahrrädern, zu verbieten.

Der Kläger hatte argumentiert, die einmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad rechtfertige die medizinischpsychologische Begutachtung nicht. Zudem stünden die mit dem Gutachten verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den er vom Fahrradfahren habe.