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Überflutungsschäden Vor der Trockenlegung Versicherung informieren

22.05.2010, 04:49

Wiesbaden ( rgm ). In den vergangenen Tagen hatte Dauerregen für überflutete Keller in Teilen Sachsen-Anhalt gesorgt. Trotz bestehender Schäden warnt das Infocenter der R + V Versicherung davor, Hochwasserschäden vorschnell in Eigenregie zu beheben.

Wer versichert ist, sollte den Schaden erst der Versicherung melden. Dort bekommen die Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen. Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. " Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher ", so der Schadenexperte Richard Münz. Wer Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung vereinbart hat, hat gute Chancen, dass diese bei Schäden durch Hochwasser die Kosten für die Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens übernimmt.

" Eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung kann in der Hausratversicherung eingeschlossen werden ", so der Schadenexperte Richard Münz.