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Urteil am Bundessozialgericht Schwerhöriger hat Anspruch auf Lichtsignal-Anlage

04.05.2010, 07:38

Kassel ( ddp ). Lichtblitz statt Türklingel : Stark schwerhörige Menschen können ihre Wohnungen auf Kassenkosten mit Geräten ausstatten lassen, die Geräusche in Lichtsignale umwandeln. Wie das Bundessozialgericht ( BSG ) in Kassel klarstellte, gehören derartige Lichtsignal-Anlagen grundsätzlich zu den Hilfsmitteln, auf die gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. " Das ist kein normaler Gegenstand des täglichen Gebrauchs ", widersprach Senatsvorsitzender Ulrich Hambüchen der beklagten AOK Niedersachsen. Denn in üblichen Haushalten sei derlei Technik doch recht ungewöhnlich ( Az .: B 3 KR 5 / 09 R ).

Geklagt hatte eine heute 47-Jährige aus Ostfriesland, deren Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt und der mit einem herkömmlichen Hörgerät deshalb nicht mehr zu helfen ist. Von ihrem Arzt war ihr eine siebenteilige Signalanlage zum Preis von insgesamt rund 780 Euro verordnet worden, zu der unter anderem ein Lichtwecker mit Vibrationskissen sowie Sensoren und Empfänger gehörten, die das Schellen an der Haustür und das Klingeln des Telefons als Lichtblitze darstellen.

Obwohl Lichtsignal-Anlagen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen ausdrücklich aufgeführt sind, wollte die AOK Niedersachsen nicht zahlen : Solche Geräte kämen schließlich heutzutage auch anderswo zum Einsatz – etwa in Werkstätten mit hohem Lärmpegel oder in Tonstudios und Call-Centern, wo die Beschäftigten Kopfhörer tragen : " Sie sind zum allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens geworden ", sagte der Vertreter der Kasse in der Verhandlung vor dem BSG.

Deutschlands oberste Sozialrichter teilten diese Sicht nicht. Dennoch verwiesen sie das Verfahren zurück ans niedersächsische Landessozialgericht, weil noch ungeklärt sei, ob die Anlage wirklich mit all ihren Bestandteilen benötigt würde und ob es möglicherweise eine wirtschaftlichere Lösung gebe. " Es geht aber nicht darum ", betonte Senatsvorsitzender Hambüchen, " die Klägerin auf billigere Produkte aus dem Elektronikmarkt zu verweisen. "