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Hartz-IV-Empfänger Nachhilfe selbst zahlen

12.05.2010, 04:52

Bremen ( ddp ). Schüler aus " Hartz IV " -Familien haben in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht. Wie das Sozialgericht Bremen in einem gestern veröffentlichten Eilbeschluss entschied, stellen Lernschwierigkeiten keine " außergewöhnliche Bedarfslage " dar ( Aktenzeichen 23 AS 409 / 10 ER ). Die Richter entschieden den Fall einer 17-jährigen Gymnasiastin aus Bremen, die wegen " normaler Schulschwierigkeiten " Nachhilfe in Deutsch und Mathematik in Anspruch nahm.

Damit falle sie nicht unter die im Februar vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Ausnahmen. Extraleistungen seien diesem Urteil zufolge nur vorgesehen, wenn Schüler etwa aufgrund familiärer Schwierigkeiten zusätzliche Probleme hätten. Gegen den Beschluss des Sozialgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.