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Bundesgerichtshof : "Typengutachten" reicht zur Mieterhöhung

20.05.2010, 04:49

Karlsruhe ( dpa ). Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er zur Begründung nicht unbedingt ein Gutachten über die konkrete Wohnung des Mieters beifügen. Die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen können auch mit einem sogenannten " Typengutachten " erfüllt werden, das sich auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht, entschied der Bundesgerichtshof ( BGH ) gestern in Karlsruhe. Daneben kann die Erhöhung auch über einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank oder die Nennung von Vergleichswohnungen erfolgen.