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Existenzsicherung Abwrackprämie nicht auf Sozialleistung anrechnen

19.05.2010, 04:49

Nürnberg ( rgm ). Die Abwrackprämie ist kein Einkommen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Sächsische Landessozialgericht die Behörden angewiesen, einer Sozialhilfeempfängerin die ihr zustehende volle Regelleistung zukommen zu lassen. Der Frau war dieses Fördergeld unrechtmäßig ein Jahr lang mit monatlich 208, 33 Euro auf ihr Einkommen angerechnet und damit von der Stütze abgezogen worden, nachdem sie im März 2009 ihren elf Jahre alten Pkw unter Ausnutzung der Umweltprämie abgegeben und gegen ein Neufahrzeug eingetauscht hatte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, argumentierten die Beamten, dass die Umweltprämie nicht als zweckbestimmte Leistung unberücksichtigt bleiben kann, da diese Summe um ein Vielfaches die derzeitige Regelleistung von 359 Euro monatlich überschreite. Die Antragstellerin hatte daraufhin Mietschulden auflaufen lassen und sich von Bekannten Geld geliehen, um die Autoraten bezahlen zu können.

Nach Auffassung der Chemnitzer Landessozialrichter ist das nicht rechtens. " Die Umweltprämie dient völlig anderen Zwecken als die existenzsichernden Leistungen nach dem Soziagesetzbuch – nämlich der Verschrottung alter und dem Absatz neuer Personenkraftwagen, um durch den Austausch emissionsträchtiger Altfahrzeuge einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung in der Luft zu leisten und gleichzeitig die Nachfrage zu stärken ", erklärt die Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.