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Haustiere im Garten beerdigen

25.05.2010, 04:49

Berlin ( ddp ). Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Darauf weist der Tierschutzbund Berlin hin. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material – zum Beispiel eine Wolldecke – gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden. Auf diese Weise kann das geliebte Tier bestattet werden.