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Bundesverwaltungsgericht Ein Zeckenbiss kann ein Dienstunfall sein

28.05.2010, 04:49

Leipzig ( rgm ). Wird eine Lehrerin während des Schulbetriebs von einer Zecke gebissen, so handelt es sich dabei um einen Dienstunfall. Selbst wenn die Zeckenattacke während der Unterrichtspause und auf einem mitten im Wald gelegenen Bauernhof stattfand. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden ( Az. 2 C 81. 08 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, betreute die Lehrerin auf einem im Wald gelegenen ehemaligen Bauernhof eine Gruppe von Schülern. Dabei kam es zu dem Zeckenbiss, der schließlich zu einer Borrelioseinfektion führte.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht erkannten die Erkrankung und ihre Folgen als Dienstunfall an. Die Lehrerin habe sich im konkreten Fall zwar zum Zeitpunkt des Bisses in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufgehalten und nicht in den Unterrichtsräumen. Doch das ist hier ohne Bedeutung, denn die Lehrerin habe die Schulkinder auch während der Unterrichtspausen betreuen müssen.