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Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz / Auch Handwerkerarbeiten sind absetzbar Staat bei neuem Garten mitzahlen lassen

10.04.2012, 03:29

Im Frühjahr sind Handwerker besonders gut gebucht. Jetzt können viele Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

München/Berlin (dapd) l Millionen Bundesbürger lassen gern im Frühjahr Haus, Wohnung oder Terrasse auf Vordermann bringen. Die Fachleute reißen alte Fliesen raus, schneiden Hecken, erneuern die Markise auf dem Balkon. Sind die fleißigen Arbeiter abgerückt, werden ihre Rechnungen meist achtlos weggelegt. Dabei gehören sie sofort in den Sammelordner für die Steuererklärung gepackt, wie Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärt.

Handwerkerarbeiten helfen, jährlich bis zu 1200 Euro Steuern zu sparen. Neuerdings ist sogar das Neuanlegen des Gartens absetzbar. Was unzählige Mieter nicht wissen: Auch sie können sich den Bonus vom Finanzamt abholen, nicht nur Eigentümer. Immer dann, wenn ein Steuerzahler Handwerker beauftragt, bei sich zu Hause etwas zu reparieren, renovieren oder auszutauschen, bringen die Ausgaben einen direkten Steuerabzug.

Wer 2012 zum Beispiel von Profis seine Fenster putzen, das Parkett abschleifen und die Waschmaschine reparieren lässt, kann 20 Prozent vom Arbeitslohn bis zu 6000 Euro geltend machen. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro.

Hauptsache, die Dienstleister stellen eine ordentliche Rechnung aus und werkeln nicht schwarz. Ob der Betrieb ein kleines Ein-Mann-Unternehmen oder in die Handwerksrolle eingetragen ist, spielt keine Rolle. Absetzbar sind jeweils die Arbeitsleistung sowie die Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete. Am Material beteiligt sich der Staat nicht, das muss der Verbraucher allein tragen.

Niemals bar zahlen

Außerdem wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, niemals bar gegen Quittung. Sonst ist der Steuerabzug verspielt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte (Aktenzeichen: VI R 14/08).

Es kann sich also lohnen, Schönheitsreparaturen in den eigenen vier Wänden wie Tapezieren, Malern, Heizkörper-Lackieren oder die Teppichbodenreinigung vom Profi machen zu lassen.

Auch Arbeiten an Dach, Regenrinne und Fassade, an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas oder Wasserinstallationen werden bezuschusst. Gleiches gilt für die Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im Haus, wenn beispielsweise Waschmaschine, Fernseher oder Computer streikten und vom Fachmann gerichtet werden mussten.

Selbst das Anlegen des Gartens darf neuerdings geltend gemacht werden. Bisher konnten Hausbesitzer nur bei Umgestaltungen Steuern sparen, wie der Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin erläutert. Nach einem neuen BFH-Urteil sei jetzt noch viel mehr drin, sagt Nöll (Aktenzeichen: VI R 61/10). Dazu gehören etwa Aushub- und Erdarbeiten im Garten, der Bau von Stützmauern und Einfriedungen, das Pflanzen von Bäumen, Büschen oder Rasen.

Wer bereits 2011 seinen Garten neu gestalten ließ, sollte jetzt die Rechnungen heraussuchen und sie bis Ende Mai mit seiner Steuererklärung einreichen. Das gilt auch für frühere Jahre, sollten die Bescheide noch offen sein. Brandneue Rechnungen aus diesem Jahr gehören in den Sammelordner.

Die Palette der begünstigten Handwerkerarbeiten ist zwar inzwischen immens groß. Das Finanzamt winkt aber noch längst nicht alles durch. Nicht absetzbar sind beispielsweise Kosten für den Energiepass oder etwa den Aufzugnotruf. Auf Granit beißt auch, wer Steuervorteile für den Hausneubau, fürs Anbauen oder Aufstocken will. Beim Einbau einer neuen Küche wird nach wie vor fein unterschieden: Kommt sie in ein neues Haus, gibt es nichts. Wird sie gegen eine alte ausgetauscht, fließt der Bonus.

Steuerexperte Nöll rät Verbrauchern, so viele Steuersparchancen wie möglich zu nutzen. Es gebe bereits Überlegungen, die Förderung wieder zu kappen und Handwerkerrechnungen beispielsweise erst ab 300 Euro zuzulassen.