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Magdeburg (rgm) l Es passiert, dass kurzfristig der Wohnort aus beruflichen Gründen gewechselt werden muss. Aber was passiert mit den Verträgen für das Telefon?
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert. Wer umzieht, kann seit Mai dieses Jahres seine Telekommunikationsverträge - ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Vertragspartner bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für diesen Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen - allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Bietet die Firma die bisherige Leistung am neuen Wohnort dagegen nicht an, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen.
Das heißt, dass betroffene Verbraucher nach der Kündigung zumindest die Grundgebühren noch für weitere drei Monate bezahlen müssen. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, gilt die vereinbarte Frist.
Bei Fragen zum Thema Telekommunikationsdienstleistungen können sich Verbraucher an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden oder das Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter (0900) 1 77 57 70 (ein Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis abweichend) nutzen.
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