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Pauschalreisen All inclusive mit der Fluglinie

Immer mehr Airlines bieten auf Portalen im Internet auch Pauschalreisen an.

Von Julia Ruhnau 02.07.2017, 23:01

Baden-Baden (dpa) l Drei Nächte in Rom für 201 Euro, zwei Nächte in Porto für 111 Euro oder sieben Nächte auf Malta für 166 Euro – Flug, Hotelzimmer, Verpflegung teilweise inklusive. Solche Vorschläge für Pauschalreisen findet man auf vielen Buchungsportalen.

Die drei Angebote kommen allerdings nicht von Expedia, Holidaycheck oder Thomas Cook, sondern von Airberlin Holidays und Ryanair Holidays. Airberlin und Ryanair, sind das nicht Fluglinien?

„Das Konzept ist nicht neu, kommt aber in den letzten Jahren verstärkt“, berichtet Markus Orth, der die Unternehmensgruppe HLX Touristik in Baden-Baden und diverse europäische Airlines berät. Germanwings hatte bereits 2002 Pauschalreisen im Angebot, nun sind unter anderem auch Ryanair oder Easyjet, Swiss und Lufthansa mit eigenen Holiday-Portalen am Start.

Die Angebote der Airlines reichen von simplen Flug-Hotel-Paketen über Shuttle- oder Mietwagenbuchung bis hin zu ganzen Rundreisen. Die Fluglinien setzen hier auf den Werbeeffekt ihrer Marken. Bei Lufthansa Holidays landen etwa zwei Drittel aller Online-Kunden über die Lufthansa-Seite bei dem Portal mit den Pauschalreisen, berichtet Orth. Die Holiday-Portale profitieren von Kunden, die als Fluggast schon gute Erfahrungen gemacht haben.

Das Konzept der Airline-Pauschalreisen funktioniert so: Es gibt ein Buchungsportal, das mit dem Namen der Fluglinie verknüpft ist, zum Beispiel Eurowings Holidays oder Swiss Holidays. Hier können Kunden Pauschalreisen suchen, zusammenstellen und buchen, wie bei anderen Urlaubsportalen auch. Die Fluggesellschaften haben mit dem Geschäft aber kaum etwas zu tun, sie sind nur für den Flug zuständig.

Wichtig: Beim Veranstalter der Pauschalreise, der für die Kunden der Ansprechpartner ist und im Zweifelsfall auch haftet, ist meist ein Subunternehmen im Hintergrund.

Wer zum Beispiel bei Lufthansa Holidays oder Airberlin Holidays seinen Urlaub bucht, hat nicht mit der Fluglinie einen Vertrag gemacht, sondern mit der Holidays AG aus der Schweiz. Die Verwaltung der Buchungen übernimmt zusätzlich ein Produzent, etwa Tropo (für Eurowings Holidays) oder Hotelopia (Easyjet Holidays).

Für den Kunden ist das oft undurchsichtig. „Bei Vermittlungsportalen erkennen die Verbraucher immer häufiger kaum, wer der Vertragspartner ist“, beobachtet Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Das ist dann wichtig, wenn es ein Problem gibt.“

Beispiele: Das Hotelzimmer entspricht nicht der Beschreibung oder der Flug wird gestrichen. Dieses Problem betreffe nicht nur die Holiday-Angebote der Airlines, sondern auch Expedia und Co. „Man sollte davon ausgehen, dass das Portal nur vermittelnd auftritt“, rät Halm.

Um herauszufinden, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben, hilft Kunden nur ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite. Kommt es im Zweifel zur Klage, ist es wichtig, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. „Die Prozessführung im Ausland kann schwierig werden“, erklärt der Reiserechtler Ernst Führich.

Bei europäischen Unternehmen sei das meist kein Problem, vor allem bei Online-Buchungen. „Hier gilt der Wahlgerichtsstand“, erläutert Führich. Kunden können also wählen, ob der Prozess bei ihrem Wohnort oder dem Sitz der Firma geführt wird.

Grundsätzlich sind Urlauber bei Pauschalreisen besser abgesichert als mit kombinierten Einzelleistungen verschiedener Veranstalter. Wenn der Anbieter zum Beispiel pleite geht, gibt es Ersatz. Bei Mängeln können Urlauber sich einen Teil des Reisepreises zurückholen.

Diese Vorteile gelten grunsätzlich auch für die Pauschal-angebote der Airline-Portale. Ein weiterer Vorteil: Zusätzliche Konkurrenz auf dem Markt resultiert für Urlauber meist in mehr Auswahl und niedrigeren Preisen.

„Der Kunde kann auf bessere Preise und Verfügbarkeit zugreifen“, wirbt Orth für die Airline-Portale. Außerdem können Vielflieger die Airline-eigenen Bonusmeilen nutzen.

Die Fluglinien profitieren, weil sie mehr Aufmerksamkeit für ihre Urlaubsangebote bekommen und eine bessere Auslastung ihrer Maschinen erreichen. Die sei zwar nicht der Grund für die Einrichtung der Portale gewesen, sagt Orth, aber es löse ohne Zweifel Auslastungsprobleme.

Wer auf den Urlaubsportalen der Fluglinien bucht, muss allerdings aufpassen: Nur weil die Seite Airberlin Holidays heißt, sind dort nicht nur Pauschalreisen mit Flügen von Airberlin zu finden.

Meistens stehen zwar nur Flüge der Airline selbst oder von Töchtern und Kooperationspartnern zur Auswahl. Bei Airberlin werden die Kunden aber auch mit Tuifly, Easyjet oder Eurowings zum Pauschalreiseziel gebracht. Eine Garantie für einen bestimmten Carrier gibt es nicht.