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Fünf Jahre Wartezeit auf Urteil zu lang

21.12.2009, 04:52

Potsdam ( dpa ). Der Staat muss nach einer Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts die Voraussetzungen für zügige Gerichtsverfahren schaffen. Mehr als fünf Jahre Wartezeit auf ein Urteil seien zu lang, entschieden die Richter und gaben damit der Verfassungsbeschwerde einer Klägerin statt ( Az .: VfGBbg 30 / 09 ). Die Frau hatte über fünf Jahre auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über ihre Klage auf Bewilligung von Wohngeld und ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gewartet.

Das Verfassungsgericht hält die Verfahrensdauer für unangemessen und stellte eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin auf ein zügiges Gerichtsverfahren fest. Das " Grundrecht vor Gericht " nach Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung verpflichte den Staat, sämtliche Maßnahmen zu treffen, damit Gerichtsverfahren zügig beendet werden können. Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber hätten die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer unter anderem durch eine vernünftige personelle Ausstattung sicherzustellen.