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Verkehrsrecht Missachtung von Blaulicht kostet Geld

03.12.2009, 04:51

München ( rgm ). Autofahrer sollten unbedingt auf die Signale von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen reagieren. Wer das nicht tut, handelt grob fahrlässig. Darauf weist der Automobil › club Kraftfahrer-Schutz ( KS ) in München hin. Unter Umständen kann die Mißachtung als Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit Blaulicht oder Martinshorn gewertet werden und mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet werden.

Obwohl eigentlich alle Autofahrer die Straßenverkehrsordnung kennen sollten, stellt der KS oft eine Missachtung des Blaulichtes fest. Laut Paragraf 35 StVO dürfen Einsatzfahrzeuge unter Blaulicht Verkehrsregeln übertreten. Den Sonderfahrzeugen ist es aber nicht erlaubt, Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Strikt verboten ist, die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug " anzuhängen ", mahnt der KS.