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Verbraucherzentrale warnt Dubiose "Pegeltester" auf Kundenfang

10.12.2009, 04:51

Magdeburg ( rgm ). Wie das Telekommunikationsmagazin " Teltarif " berichtet, versucht der Kabel-Anbieter " Kabel Deutschland " mit einer " neuen, zwielichtigen Methode ", Kunden für sich zu gewinnen und von Konkurrenten wie der Deutschen Telekom abzuwerben : Seit dem Juli dieses Jahres geben sich demnach " Außendienstmitarbeiter und selbstständige Handelsvertreter " offenbar als vermeintliche Techniker aus, die mit " einem Pegeltester " anrücken, um am Kabelanschluss " Signalmessungen zur Qualitätssicherung " des Fernseh-Empfangs durchzuführen. In 80 Prozent der Fälle ließen die Betroffenen den vermeintlichen Techniker unter diesem Vorwand dann hinein, zitiert die " Wirtschaftswoche " einen Vertreter. Der Pegeltester sei " ein geniales Werkzeug ". In der Folge mache der Vertreter dann darauf aufmerksam, dass der Besuchte bei Nutzung eines Telekomoder alternativen Festnetz-Anschlusses doppelt zahle, da er mittels Kabelanschluss auch telefonieren und das Internet nutzen könne. Die " Aufrüstung " des Kabels sei dabei die günstigere Alternative.

Der " Wirtschaftswoche " liege laut " Teltarif " ein " Schulungsleitfaden " vor, der die Masche beschreibe. In der Folge könnten die Vertreter dann bis zu 200 Euro pro neuem Kunden als Provision verdienen, so dass sie im ersten Monat bis zu 10 000 Euro verdienten.

In der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist bisher noch kein derartiger Fall bekannt. " Jeder Verbraucher entscheidet natürlich selbst, wen er in seine Wohnung lässt oder nicht. Man sollte sich möglichst nicht von blauen Arbeitsanzügen und teuren Werkzeugen beeindrucken lassen ", warnt Rechtsreferentin Simone Meisel vor. Eine notwendige technische Überprüfung werde im Normalfall vom Vermieter oder dem eigenem Kabelbetreiber schriftlich oder per Aushang angekündigt.

Komme es nach angeblicher Pegelprüfung zum Abschluss eines Vertrages, kann der Verbraucher – sofern er diesen Vertrag nicht wünscht – innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Die Frist verlängert sich, wenn der Verbraucher nicht oder fehlerhaft über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wird. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes klassisches Haustürgeschäft. Der Widerruf sollte unbedingt nachweisbar – das heißt möglichst per Einschreiben mit Rückschein – versandt werden. Der auf diese Art und Weise praktizierte " Kundenfang " ist aus Sicht der Verbraucherzentrale unseriös und sollte umgehend seitens Kabel Deutschland eingestellt werden.