1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Pflicht zur Steuererklärung bedeutet nicht unbedingt eine Steuerzahlung

Volksstimme-Telefonforum zur Rentenbesteuerung Pflicht zur Steuererklärung bedeutet nicht unbedingt eine Steuerzahlung

02.12.2009, 07:46

Auskunft zur Besteuerung von Renten gaben gestern am Volksstimme-Telefon die Steuerberaterinnen Silvia Gnensch, Silvia Götze, Cornelia-Eva Lohse und Ursula Budtke. Die wichtigsten Fragen und Antworten notierte Anja Hintze.

Frage : Wie ist die Besteuerung der Renten geregelt ?

Antwort : Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern im Rahmen einer langjährigen Übergangsregelung von Jahr zu Jahr stärker zu versteuern. Der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung nach neuem Recht hat im Jahr 2005 mit einem Steueranteil von 50 Prozent der Rente begonnen. Dieser Prozentsatz gilt lebenslang sowohl für diejenigen, deren Rente schon vor 2005 gezahlt wurde, als auch für Rentner, die 2005 zum ersten Mal eine Rente bekommen haben. Abhängig vom jeweiligen Jahr des Rentenbeginns steigt dieser Prozentsatz in Zwei-Prozentpunkt-Schritten von 52 Prozent im Jahr 2006 auf 80 Prozent im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Anhebung in Ein-Prozentpunkt-Schritten, bis im Jahr 2040 die volle Besteuerung von 100 Prozent erreicht ist.

Frage : Was ist der Ertragsanteil ?

Antwort : Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Rente. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden Renten, soweit sie nicht auf steuerlich geförderten Beiträgen ( wie Riester-Rente oder Entgeltumwandlung ) beruhten, nicht mit ihrem Zahlbetrag, sondern nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert. Damit ist nur ein fiktiver Ertrag des eingezahlten Kapitals ( also der Rentenversicherungsbeiträge ) steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt. Seine Höhe bestimmt sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn oder, bei Erwerbsminderungsrenten, nach der Dauer des Rentenbezugs. Die steuerrechtlichen Vorschriften setzen hierfür in Abhängigkeit des Lebensalters des Rentners bei Rentenbeginn feste Vom-Hundert-Sätze an, die zum 1. Januar 2005 neu festgelegt wurden.

Frage : Mein Mann und ich sind seit 2003 Rentner. Welche Beträge werden in der Steuererklärung als Einnahme angesetzt ?

Antwort : Bei einem Rentenbeginn bis 2005 gilt die Hälfte der gesetzlichen Bruttorente, also 50 Prozent, als steuerpflichtige Einnahme. Die Bruttorente entnehmen Sie Ihrem Rentenbescheid, es ist der Betrag vor Abzug der Krankenund Pflegeversicherung.

Frage : Ich bin seit diesem Jahr Rentnerin. Wie viel Prozent meiner Rente sind steuerpflichtig ?

Antwort : Für Rentner, die im Jahr 2009 erstmalig eine Rente beziehen, werden 58 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Frage : Welcher Rentner muss für 2009 eine Steuererklärung abgeben ?

Antwort : Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet, der 2009 als Alleinstehender einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 7834 Euro ( sogenannter Grundfreibetrag ) erzielt hat. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Dieser Betrag steigt im Jahr 2010 auf 8004 Euro. Eine Auskunft, ob die Abgabe einer Steuererklärung tatsächlich erforderlich ist, kann ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt erteilen.

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bedeutet das allerdings nicht zwangsweise, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Denn vom Gesamtbetrag der Einkünfte können Sie weitere Beträge absetzen, wie zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, Krankheitskosten, den Behindertenpauschbetrag, den Pflegepauschbetrag, Kosten für die Heimunterbringung. Auch können Sie Steuerermäßigungen für bestimmte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Frage : Wo bekomme ich Formulare für die Steuererklärung und bis wann muss ich sie abgeben ?

Antwort : Formulare erhalten Sie beim Finanzamt. Sie können die Erklärung auch über das Internet mit dem elektronischen Steuererklärungsprogramm ELSTER abgeben.

Renteneinkünfte werden in die Anlage R der Einkommensteuererklärung eingetragen.

Wer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Wenn ein Steuerberater Ihre Steuererklärung anfertigt, verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Frage : Stimmt es, dass die Rentenversicherung die Rentenhöhe an das Finanzamt meldet ? Bekomme ich dazu eine Mitteilung ?

Antwort : Die maschinelle Meldung der in den Jahren 2005 bis 2008 bezogenen Jahresbruttorentenbeträge an die Finanzverwaltung erfolgt im vierten Quartal 2009. Die Jahresbruttorentenbeträge ab 2009 werden jeweils bis zum 1. März des Folgejahres weitergegeben. Eine gesonderte Mitteilung über die erfolgte Meldung an die Finanzverwaltung wird es nicht geben. Dieses sogenannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren dient der Finanzverwaltung zur Prüfung, ob steuerpflichtige Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben und diese korrekte Angaben enthält.

Frage : Werde ich vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben oder muss ich selbst aktiv werden ?

Antwort : Sie machen nichts falsch, wenn Sie abwarten. Das Finanzamt wird Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern, sollten Sie dazu verpflichtet sein. Dann könnte es allerdings sein, dass Sie innerhalb von kurzer Zeit für mehrere Jahre Steuern und Zinsen nachzahlen müssen. Sollten Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

verpflichtet sein, raten wir Ihnen deshalb dazu, selbst aktiv zu werden.

Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich in der Auskunftsund Beratungsstelle des Finanzamtes oder beim Steuerberater Auskunft holen.

Frage : Der Gesamtbetrag meiner Einkünfte liegt unter dem Grundfreibetrag. Wie kann ich einer Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zuvorkommen ?

Antwort : Sie können bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen. Bei gleichbleibenden steuerlichen Verhältnissen werden Sie dann drei Jahre lang nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert.

Frage : Mein Mann ist Rentner und hat einen Minijob. Muss er das bei der Steuererklärung mit angeben ?

Antwort : Wenn der Arbeitgeber Ihres Mannes die Beiträge an die Bundesknappschaft einschließlich der pauschalen Lohnsteuer ordnungsgemäß abführt, sind diese Einnahmen bei der Steuererklärung nicht relevant.

Frage : Ich beziehe seit 1999 Witwenrente und Altersrente. Wie wird das besteuert ?

Antwort : Witwenrente und Altersrente werden addiert und in Ihrem Fall zu 50 Prozent besteuert. Liegt der Beginn von Alters- und Witwenrente in unterschiedlichen Jahren, kommt der für das jeweilige Jahr geltende Prozentsatz der Besteuerung zur Anwendung.