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Beitragserhöhung bei den Privaten Krankenversicherungen Neuer Tarif ist eine gute Alternative zum Wechsel

07.12.2009, 04:55

Magdeburg ( rgm ). In diesen Tagen versenden die privaten Krankenversicherungsunternehmen an viele Versicherte unerfreulicheNachrichten. Diese müssen im nächsten Jahr deutlich höhere Beiträge zahlen. Die Begründungen dafür sind im Wesentlichen gleich : Anpassung der Sterbetafeln, Kostensteigerungen im ambulanten und stationären Bereich sowie zusätzliche Umlagen aufgrund des Basistarifes.

Zwar haben die betroffenen Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung. Der Entschluss, das private Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, sollte allerdings nicht voreilig gefasst werden, so der eindringliche Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Privat Versicherte sollten vor einem Wechsel zu einem neuen Versicherungsunternehmen

den derzeitigen Versicherungsschutz zunächst dahingehend überprüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Beitragserhöhung finanziell abzufedern. Die Herausnahme überflüssiger Leistungen, das sogenannte " Abspecken " des vereinbarten Versicherungsschutzes oder die Umtarifierung, könnten dafür eine sinnvolle Alternative sein. Eine zusätzliche Krankenhausoder Kurtagegeld-Versicherung ist regelmäßig überflüssig. Das Zwei- oder Mehrbettzimmer kann eine preisgünstigere Variante zum Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sein. Die Erstattung beim Zahntarif kann gemindert oder ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt werden. Im Einzelfall kann auch der Wechsel in den Basistarif oder den Standardtarif der Rentner die finanziell bessere Alternative sein. Hier müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vorher natürlich geprüft werden sollten.

Betroffene Verbraucher haben auch ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtarifierung. Das ist der Wechsel von einem alten in einen neuen, gegebenenfalls preislich günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistungen allerdings einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben umfangreiche Informationspflichten über das Umtarifierungsrecht im Zusammenhang mit Prämienerhöhungen. Sollte der Versicherer diesbezüglich allerdings " mauern ", empfiehlt die Verbraucherzentrale, entsprechende Umtarifierungsangebote schriftlich abzufordern. Einen entsprechenden Musterbrief erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

www. vzsa. de