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Sozialleistungen Anspruch auf kostenfreie Beratung zur Pflege?

07.12.2009, 04:55

Frage : Stimmt es, dass seit dem 1. Januar 2009 jeder Bürger Anspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung hat ? Was verbirgt sich dahinter ?

Es antwortet Eva Mohr, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt : Ja, das stimmt. Generell hat jeder Betroffene Anspruch auf eine Pflegeberatung. Meistens wird die Pflegeberatung von den Mitarbeitern der Pflegekassen übernommen, die sich gut im Sozialrecht, der Pflege und der Sozialarbeit auskennen. Bei der AOK Sachsen-Anhalt können sich die Versicherten oder deren pflegende Angehörige übrigens telefonisch sowie in jedem Kundencenter kostenfrei und individuell rund um das Thema Pflege von einem Experten beraten lassen, im Einzelfall auch zu Hause.

Die Pflegeberater erkären beispielsweise die rechtliche Situation oder geben praktische Tipps und Hinweise, die von der Prävention über die Reha bis hin zur häuslichen Krankenpflege reichen. Bei Bedarf wird auch ein individueller Versorgungsplan entwickelt, in dem einzelne Maßnahmen für die Pflege ausgearbeitet werden. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Pflegeberatung ausschließlich einen empfehlenden Charakter hat, also keine Entscheidungen über Leistungen getroffen werden können.

Die Landesverbände der Pflegekassen haben in Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägern in der Landeshauptstadt Magdeburg und im Harzkreis Anfang des Jahres 2009 das Projekt " vernetzte Pflegeberatung " gestartet. Insgesamt stehen jetzt 44 Anlaufstellen in beiden Regionen – 21 in Magdeburg, 23 im Harzkreis – zur Verfügung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben so die Möglichkeit, sich unabhängig von der Kassenzugehörigkeit in jeder Geschäftsstelle der Krankenkassen und in allen kommunalen Beratungsstellen der Landeshauptstadt Magdeburg sowie im Landkreis Harz rund um das Thema Pflege beraten zu lassen.