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Das ändert sich 2010 ( Teil 2 und Schluss ) Neues Erbrecht, Schutz für Anleger, mehr Kindergeld

30.12.2009, 04:52

Mitten in der Krise winken den Bundesbürgern im neuen Jahr Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag steigen, die Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich stärker als bisher von der Steuer absetzen, für Hotelübernachtungen gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Nachfolgend Teil 2 und Schluss des Überblicks über die wichtigsten Änderungen. Teil 1 war gestern zu lesen.

Familien : Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht – also auf 184 für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder.

Ehegatten-Besteuerung : Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird entschärft. Von 2010 gilt für Doppelverdiener-Ehepaare ein freiwilliges " Faktorverfahren ". Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern – optional – gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.

Mehrwertsteuer : Zum 1. Januar 2010 gilt für Übernachtungen im Hotel-Gewerbe der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.

Unternehmenssteuer : Elemente der Unternehmenssteuerreform von 2008 werden korrigiert. Einige Punkte : Die " Zinsschranke " – der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast – wird gelockert. Sanierungsübernahmen werden erleichtert. Bei der Gewerbesteuer soll der Teil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt werden, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss.

Erbschaftsteuer : Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie soll es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent geben. Für Firmenerben wird die Jobauflage zur Steuerbefreiung gelockert.

Verbraucherschutz : Ab 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt – endet allerdings nach zehn Jahren.

Energie : Intelligente Zähler für den Strom- und Gasverbrauch werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen – damit Geld und auch das Ablesen ersparen.

Erbrecht : Für Erbschaften gelten von 2010 an neue Regeln. Mit der Reform soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Die Pflege von Eltern und Großeltern wird besser honoriert, die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt. Das neue Gesetz will die möglichen Gründe für eine Enterbung im mehr als 100 Jahre alten Erbrecht den Wertvorstellungen des 21. Jahrhunderts anpassen.

Bleiberecht : Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte Anfang 2010 etwa 30 000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht.

Rechtsschutz von Untersuchungshäftlingen : Bislang musste ein Festgenommener erst nach Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten. ( dpa )