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Das ändert sich 2010 ( Teil 1 ) Beiträge stärker absetzbar, mehr Geld von der Pflegekasse

29.12.2009, 04:53

Mitten in der Krise winken den Bundesbürgern im neuen Jahr Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Das Kindergeld und der steuerliche

Kinderfreibetrag steigen, die

Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich stärker als

bisher von der Steuer absetzen, für Hotelübernachtungen gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.

Nachfolgend ein Überblick

über die wichtigsten Änderungen. Teil 2 lesen Sie morgen auf dieser Seite.

Arbeitsmarkt / Kurzarbeitergeld : Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.

Sozialversicherungen / Beitragsbemessungsgrenzen : Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.

Künstlersozialversicherung :

Der Beitragssatz sinkt von 4, 4 auf 3, 9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160 000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit. Sie sorgt auch für deren Alterssicherung. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit von " Kulturschaffenden " verwerten. Finanziert wird die Künstlersozialkasse auch noch durch einen Zuschuss des Bundes und durch Beiträge der Versicherten selbst.

Elena : Mit dem elektronischen Entgeltnachweis (" Elena ") will die Bundesregierung lästigen Papierkram für Wirtschaft und Verbraucher abschaffen. Rund 3, 2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben. Elena startet zwar erst 2012. Die Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.

Krankenkassen : Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48 600 Euro auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Alle Krankenkassen können von 2010 an pleitegehen – auch Allgemeine Ortskrankenkassen ( AOK ) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht – wie Barmer und DAK – insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.

Pflege : Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Pflegehilfe : Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Pflegegeld : Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Vollstationäre Versorgung : Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro. Kurzzeitpflege : 1470 auf 1510 Euro.

Schwangerenberatung : Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Danach müssen Schwangere mit auffälligem Pränataldiagnostik-Befund von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zum Abbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.

Krankenkassenbeiträge : Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu bestimmten Grenzen von der Steuer voll abgesetzt werden. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen. Arbeitnehmer werden damit um rund 9, 5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Der Steuerbonus fällt für Geringverdiener sogar großzügiger aus als zunächst geplant. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch künftig absetzbar, sofern die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenzen betragen 1900 Euro ( für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte ) und 2800 Euro ( für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen ). Darüber hinaus können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung angesetzt werden.

Grundfreibetrag : Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen. Der erste Steuersatz für Ledige mit 14 Prozent beginnt also bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 8005 Euro.

Tarifkurve : Eine Steuerentlastung gibt es auch, weil alle Eckwerte in der Tarifkurve nochmals verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent etwa greift dann also erst ab 52 882 Euro, nicht mehr ab 52 552 Euro. ( dpa )