1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Verlust der EC-Karte kostet bis zu 150 Euro

Neue Regeln für Banken Verlust der EC-Karte kostet bis zu 150 Euro

02.11.2009, 04:55

Hamburg ( dpa ). Verbraucher müssen bei Bankgeschäften künftig noch vorsichtiger sein. Seit dem 1. November gelten bei den Kreditinstituten in Europa neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Die Banken setzten damit eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, Bankgeschäfte in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlicher und einfacher zu machen. Das Wichtigste im Überblick :

Das Risiko bei Überweisungen steigt. Künftig wird eine Überweisung sofort mit Eingang bei der Bank unwiderruflich. Das bedeutet : Wenn der Kunde einen Fehler beim Ausfüllen der Überweisung macht, kann er die Buchung nicht mehr selbst zurückholen - auch nicht, wenn sie von der Bank noch gar nicht ausgeführt wurde. Das Risiko wird durch eine weitere Regel verschärft : Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Wenn künftig Geld wegen einer falschen Kontonummer irrtümlich überwiesen wird, muss der Verbraucher sich das Geld selbst zurückholen. Bisher war dafür die Bank zuständig.

Wer seine EC-Karte verliert oder wem sie gestohlen wird, muss bis zu 150 Euro selbst zahlen, wenn mit der Karte Geld abgehoben wurde. Die Haftung beginnt mit dem Verlust der Karte und endet, wenn die Bank die Karte sperrt. Egal ist dabei, ob der Verbraucher Schuld am Verlust hat. Bisher war es so, dass er nur haftete, wenn er grob fahrlässig gehandelt hatte. Einige Banken haben jedoch angekündigt, auf den Selbstbehalt zu verzichten.

Lastschriften sind jezt europaweit möglich. Bisher waren sie national beschränkt. Bislang erfolgten solche Zahlungen bar, per Scheck oder per Überweisung.