1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Zusagen sind nicht in jedem Fall bindend

Autoversicherer Zusagen sind nicht in jedem Fall bindend

18.11.2009, 07:19

Koblenz ( dpa ). Ein Fahrzeughalter sollte sich nicht auf bloße Zusagen eines Versicherungsvertreters zum Umfang des Versicherungsschutzes verlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts ( OLG ) Koblenz hervor. Danach ist eine entsprechende Zusicherung des Vertreters für die Versicherungsgesellschaft

nicht bindend ( Az .: 5 U 692 / 09 ).

Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Fahrzeughalters ab. Der Vater des Klägers hatte für den Wagen seines Sohnes eine Vollkaskoversicherung abschließen wollen, was die Versicherung jedoch ablehnte. Der Versicherungsagent erklärte daraufhin, er werde dafür sorgen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Als der Wagen später beschädigt war und die Versicherung die Schadensregulierung verweigerte, verlangte der Sohn als Fahrzeughalter vom Versicherungsagenten persönlich die Schadensregulierung – denn der Agent habe mit seiner Zusage eine " Garantiererklärung " gegeben.

Das Gericht befand, die Zusage eines Versicherungsagenten sei keine rechtlich verbindliche Garantieerklärung. Solange der Fahrzeughalter den Versicherungsschein nicht in den Händen halte, dürfe er nicht darauf vertrauen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall tatsächlich greife.