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Abwasser Sind alte Kläranlagen nur bis Jahresende erlaubt?

13.11.2009, 04:55

Frage : Stimmt es, dass alte

Kleinkläranlagen nur noch bis Ende des Jahres zulässig sind ?

Es antwortet Dr. Holger Neumann vom Landesverband Haus & Grund Sachsen-Anhalt : Das ist richtig. Nach Paragraf 13 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt müssen die Anlagen innerhalb von drei Jahren nach Erlass einer Satzung des Abwasserverbandes, der die kommunale Beseitigungspflicht ausschließt und damit auf den Grundstückseigentümer überträgt, vom Grundstückseigentümer mit einer biologischen Endstufe nachgerüstet werden.

Spätestens endet diese Übergangsfrist am 31. Dezember 2009. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Wasserbehörde entsprechend geahndet werden kann.

In den meisten Fällen trifft es allerdings die Grundstückseigentümer nicht unvorbereitet. Die Abwasserverbände waren schon in den vergangenen Jahren verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Wasserbehörden Bereiche festzulegen, in denen die Abwasserentsorgung nicht über zentrale Kläranlagen, sondern auf Dauer über zentrale Kleinkläranlagen erfolgen soll. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind informiert worden und konnten sich in der Regel in angemessener Zeit auf die Umrüstung vorbereiten.

Hilfe dabei bietet auch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Hier kann je nach Größe der Anlage ein zinsbegünstigtes Darlehen zwischen 3000 und 25 000 Euro zu einem Zinssatz von 1, 99 Prozent beantragt werden.

Sollten bei den örtlichen Grundstückseigentümern

Härtegründe vorliegen, rät Haus & Grund, mit der örtlichen Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen und die Gründe darzulegen. Gemeinsam kann dann eine Lösung gefunden werden. Insbesondere bewahrt das den Eigentümer auch vor einer Verfügung wegen der ab 1. Januar 2010 vorliegenden Ordnungswidrigkeit.

Rechtlichen Rat und Unterstützung geben die 23 örtlichen Haus- und Grundeigentümer-Verbände in Sachsen-Anhalt.