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Patientenrechte Trotz fehlenden Erfolgs steht Arzt ein Honorar zu

27.11.2009, 04:51

Koblenz ( dpa ). Ein Arzt verliert wegen eines Behandlungsfehlers nicht seinen Honoraranspruch, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz ( Az .: 5 U 319 / 09 ). Das Gericht wies die Klage einer Patientin gegen ihren früheren Zahnarzt ab.

Bei einer ärztlichen Behandlung wird zwischen dem Patienten und dem Arzt ein sogenannter Dienstvertrag geschlossen. Für diesen sei typisch, dass der Arzt nur die Behandlung als solche, aber keinen bestimmten Erfolg schulde. Dass die Leistung des Zahnarztes völlig unbrauchbar gewesen sei, habe die Klägerin nicht beweisen können.