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Landessozialgericht : Keine Witwenrente bei Versorgungsehe

29.10.2009, 04:51

Darmstadt ( ddp ). Währt eine Ehe weniger als ein Jahr, hat ein Hinterbliebener keinen automatischen Anspruch auf eine Witwenrente. Der Gesetzgeber gehe in diesem Fall zurecht von einer " Versorgungsehe " aus, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem gestern veröffentlichten Urteil. ( Az. L 5 R 240 / 05 )

Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Marburg eine Hinterbliebenenrente beantragt, nachdem seine Ehefrau im November 2002 an Krebs gestorben war. Beide hatten im Juli 2002 geheiratet. Bereits vor der Hochzeit war bei der Frau ein bösartiger Tumor im Kopf diagnostiziert und entfernt worden. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag auf Hinterbliebenenrente ab. Das Gericht gab ihr recht.