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EZB-Beschäftigte bekommen Elterngeld

26.10.2009, 04:54

Frankfurt / Main ( dpa ). Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank ( EZB ) haben ein Recht auf Elterngeld. Das hat das Sozialgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden ( Az .: S 22 EG 6 / 09 ). Geklagt hatte die Mutter eines einjährigen Mädchens. Die Erziehungskasse hatte der 32 alten Frau das Geld verweigert. Begründung : Aufgrund eines Abkommens zwischen der EZB und der Bundesrepublik gelte nicht das deutsche Arbeits- und Sozialrecht. Die Richter sahen dies anders. Sie befanden, Elterngeld solle während der ersten Zeit der Kindererziehung unterstützen ; Beschäftigungsbedingungen spielten dabei keine Rolle. Gegen das Urteil ist Berufung beim Landessozialgericht in Darmstadt möglich.