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Bundesgerichtshof : Autokäufer muss bei Rückgabe für Nutzung zahlen

17.09.2009, 04:58

Karlsruhe ( dpa ). Wer sein Auto wegen eines Defekts an den Händler zurückgibt, muss für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe entschieden. Nach einem Urteil von gestern steht dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu, wenn der Käufer den Vertrag wegen eines Mangels rückgängig macht und damit den Kaufpreis zurückbekommt. Anders als beim Umtausch defekter Geräte – bei denen der Käufer nach einem Urteil vom vergangenen Jahr nichts für den zeitweiligen Gebrauch zahlen muss – trifft den Verbraucher laut Bundesgerichtshof bei der vollständigen Rückabwicklung des Geschäfts eine Ausgleichspflicht.

Damit wies der Bundesgerichtshof die Klage einer Autofahrerin ab, die im Mai 2005 für 4100 Euro einen gebrauchten BMW 316 i mit 174 500 Kilometern auf dem Tacho gekauft hatte. Als sich herausstellte, dass es sich um einen Unfallwagen handelte, der zudem mit nicht zugelassenen Teilen ausgestattet war, erklärte die Käuferin ihren Rücktritt von dem Kauf. Für die inzwischen gefahrenen 36 000 Kilometer stellte der Händler seinerseits fast 3000 Euro an " Gebrauchsvorteilen " in Rechnung.

Der Bundesgerichtshof gab dem Händler Recht. Bei der kompletten Rückabwicklung eines Kaufs – bei dem der Kunde den Kaufpreis nebst Zinsen zurückfordern kann – gelte die bisherige Rechtslage, wonach dem Verkäufer in der Regel ein Ausgleich für die Nutzung zusteht.