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Erbrecht Kann ich ein neues Testament aufsetzen?

04.09.2009, 05:00

Mein Mann ist im vergangenen Jahr gestorben. Unser gemeinsames Testament sieht vor, dass der Längstlebende alles erbt. Als Erbe nach unser beider Tod wurde unser Sohn eingesetzt, der aber nicht mehr lebt. Im Testament haben wir uns nicht ermächtigt, als Letztlebender neu zu testieren. Was passiert im Fall meines eigenen Todes, geht das Erbe auf den Enkel über ? Ich habe von ihm seit 20 Jahren nichts gehört und möchte nicht, dass er erbt. Was kann ich tun ?

Es antwortet Notarin Marlies Lehmann von der Notarkammer Sachsen-Anhalt : Es passiert manchmal, dass Kinder, die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserben eingesetzt sind, vor dem letztlebenden Elternteil versterben. Ein solcher Fall sollte nach Möglichkeit bei Testamentsabfassung immer mit bedacht werden.

Enthält das Testament jedoch keine ausdrücklichen Ersatzerbeneinsetzung und keine ausdrückliche Befugnis für den überlebenden Elternteil, die Schlusserbfolge neu zu regeln, so muss im Wege der Testamentsauslegung der mutmaßliche Wille des bereits verstorbenen Elternteils ermittelt werden.

Zu klären ist dabei, ob er auch für diesen Sachverhalt, hätte er ihn bedacht, den überlebenden Ehepartner an die Auslegungsregeln des Gesetzes binden wollte, wonach im Zweifel bei Wegfall eines als Erbe eingesetzten Kindes dessen Abkömmlinge an seine Stelle treten.

Wenn Sie und Ihr verstorbener Ehemann seit 20 Jahren von Ihrem Enkel nichts gehört haben, so ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass Ihr Ehemann Sie nicht an die gesetzliche Auslegungsregel binden wollte und Sie daher auch neu testieren können. Zu beachten ist jedoch, dass der Enkel dann pfl ichtteilsberechtigt ist. Ein Notar kann Ihnen helfen, das gemeinschaftliche Testament zu begutachten und Lösungswege aufzeigen.