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Urteil am Landgericht Frankfurt am Main Sparkasse Frankfurt muss Lehman-Opfer entschädigen

01.09.2009, 05:01

Frankfurt / Main ( ddp ). Die Sparkasse Frankfurt muss ein Opfer der Lehman-Bank in voller Höhe entschädigen. Der 38-jährige Anleger sei von der Bank lediglich telefonisch und nicht ausreichend über die Risiken seiner Anlage beraten worden, teilte das Landgericht in Frankfurt am Main gestern mit. Der Mann habe nicht gewusst, dass die Bank am Ende der Vertragslaufzeit nicht zur Rückzahlung seines Geldes verpflichtet gewesen sei. Auch über die ihm angebotenen Ersatzzertifikate sei der Kunde zu wenig informiert gewesen. Die Sparkasse muss dem Anleger 7000 Euro plus Zinsen zurückerstatten.

Der Anwalt des Geschädigten sagte, das Urteil werde sicherlich über den Einzelfall hinaus Wirkung zeigen : " Das war der erste typische Beratungsfall bei der Frankfurter Sparkasse, der verhandelt wurde. " Alle Landgerichte würden die Entscheidung sicher aufmerksam beobachten.

Die Interessengemeinschaft Lehman-Geschädigte habe den Mandanten speziell für diesen ersten Beratungsfall ausgewählt. Der Kläger sei jung, gebildet, habe bereits Erfahrung mit Aktien gehabt und sei " so wenig schutzwürdig wie möglich ", sagte der Anwalt. Dennoch habe das Gericht zu seinen Gunsten entschieden. Gerade den Geschädigten, die schutzbedürftiger seien, komme das Urteil zugute. Auch die Interessengemeinschaft begrüßte die Entscheidung. Der Richtspruch sei " bahnbrechend " und ein Hoffnungszeichen für weitere Anleger.

Ein Sprecher der Sparkasse kündigte an, die Bank werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Aus Sicht der Sparkasse sei der Anleger über die Ersatzzertifikate aufgeklärt worden. Die Begründung des Gerichts, es habe keine ausreichende Beratung stattgefunden, sei nicht stichhaltig.