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Vorsteuervergütung wird vereinfacht

24.08.2009, 05:01

Berlin ( ddp ). Deutsche Unternehmen, die für in EU-L ändern erbrachte Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommen, können bei der jeweiligen Finanzverwaltung Antrag auf Vorsteuervergütung stellen. Bislang galt dafür der 30. Juni des Folgejahres als Stichtag. Ab dem kommenden Jahr verschiebt sich der Stichtag auf den 30. September des Folgejahres, so die Zeitschrift " Der Steuerzahler ".