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Partnerschaft Scheidung auch ohne Anhörung der Ehefrau

21.08.2009, 05:00

Nürnberg ( rgm ). Erscheint die Frau eines seit langem in Trennung lebenden Paares trotz Androhung eines Zwangsgeldes nicht zum offi ziellen Trennungstermin vor Gericht, kann die Ehe auch ohne ihre persönliche Anhörung rechtskräftig geschieden werden. Voraussetzung dafür ist aber nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid ( Az. 5 F 650 / 07 ), dass das Gericht auch ohne diese Anhörung eine genügend sichere Grundlage für die Entscheidung über das Ehescheidungsgesuch hat.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war das bei einem iranischen Ehemann und seiner deutschen Frau der Fall. Beide lebten nach ihrer Eheschließung zunächst knapp drei Jahre zusammen in Deutschland, gingen dann aber nach dem Auszug des Mannes aus der gemeinsamen Wohnung ihre eigenen Wege. Wobei der Mann längere Zeit in den Iran verschwand, was die Frau zum Anlass für einen eigenen Scheidungsantrag nahm.

Den Scheidungsantrag zog sie allerdings wieder zurück, als ihr die Prozesskostenbeihilfe dafür verweigert wurde. Woraufhin schließlich der Mann die Initiative ergriff und nunmehr seinerseits die Ehe als endgültig gescheitert darstellte. Dem konnten sich die Richter des Amtsgerichtes nur noch anschließen.