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Elektroschrott Händler mauern bei der Rücknahme

Seit einem Monat müssen viele größere Geschäfte Elektroschrott ohne Kassenzettel zurücknehmen. Das klappt noch nicht gut.

25.08.2016, 23:01

Berlin (dpa) l Viele Händler verweigern der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme alter Elektrogeräte. Tests bei 45 Unternehmen belegten, dass „die Mehrheit des Handels“ Verbraucher schlecht oder falsch informiere, Geräte nicht zurücknehme oder dafür Gebühren verlange. Die DUH-Ergebnisse lagen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor. Auch die „Bild“-Zeitung berichtete darüber. Die Verbraucher- schützer haben nach eigenen Angaben Elektrofach- geschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler getestet.

Die Deutschen dürfen seit einem Monat ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben – vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Viele Geschäfte verweigerten die Rücknahme unter Verweis auf die Fläche, kritisierte DUH-Bundes- geschäftsführer Jürgen Resch. Es sei „absurd“, dass Kunden den Laden vermessen müssten, um ihr Recht durchzusetzen.

Probleme gibt es demnach bei Online-Händlern, weil diese häufig ausschließlich einen Paketversand anbieten. „So wird Kunden die Rückgabe erschwert, um möglichst wenig Geräte zurücknehmen zu müssen“, sagte der DUH-Referent für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer. Online-Händler sollten Kunden die Rückgabe über stationäre Sammelstellen ermöglichen.

Nach dem neuen Elektrogesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. Und die andere Seite? Der Handel selbst sieht kein Problem.

Etwa 9000 größere Geschäfte nähmen schon seit Jahren freiwillig Elektrogeräte zurück, als Service für die Kunden, sagt Kai Falk vom Handelsverband Deutschland (HDE). Daher sei eine Veränderung nach so kurzer Zeit auch schwer messbar. „Die Unternehmen werden aber die Rückgabemöglichkeiten ausbauen und noch stärker bei ihren Kunden bewerben.“

Vor allem Online-Händler hatten das neue Elektro-Gesetz kritisiert, da bei ihnen statt der Verkaufsfläche die Regalfläche entscheidet, ob sie Elektroschrott annehmen müssen. „Es herrscht weiter höchstes Unverständnis über das Gesetz, wer betroffen ist, wie man reagieren, was man anbieten muss“, sagt der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. Problematisch seien die kleinen Geräte: „Hier soll sich plötzlich ein Händler mit Produkten beschäftigen, die er selber teilweise nicht verkauft.“ Schlechte Noten für den Handel gibt es auch von den Recycling-Unternehmen. Die neue Gesetzgebung werde vom Handel und Online-Handel „weitgehend ignoriert“, kritisiert der Präsident des Branchenverbandes BDE, Peter Kurth. Anzeigen und Verfahren würden daher zunehmen. „Viele Händler wollen anscheinend erst einmal abwarten, ob die Verpflichtung überhaupt kontrolliert wird.“

Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen. Die jüngsten Zahlen des Umweltministeriums sind von 2013, da lag die Quote bei 43 Prozent. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass es 2019 schon 65 Prozent sein sollen.

Die Umwelthilfe fordert den Handel auf, besser zu informieren und sich ans Gesetz zu halten, kritisiert aber auch das Gesetz an sich – vor allem die Regelung mit den 400 Quadratmetern: „Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen.“